Bestattungsverfügung

Verfassen Sie zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung, entlasten Sie Ihre Angehörigen im Sterbefall und sorgen dafür, dass Ihre eigenen Wünsche umgesetzt werden.

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Eine Bestattungsverfügung dokumentiert bindend den Willen einer Person, was mit ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Sie ist eine Art Planung der eigenen Bestattung und gibt Auskunft über die Art, den Ort und die Form des Abschieds.
Eine Bestattungsverfügung sollte am besten handschriftlich verfasst werden, um die Echtheit des Dokuments sicherzustellen. Wird sie in gedruckter Form ausgefüllt, ist sie von einem Notar oder einem Hausarzt durch eine Klausel zu bestätigen, die besagt, dass der in der Verfügung festgehaltene Wille frei und ohne Zwang geäußert wurde. Am Ende der Verfügung steht die eigenhändige Unterschrift des Verfassers.

Welchen Inhalt soll die Bestattungsverfügung haben?

Inhaltlich kann die Bestattungsverfügung alle Aspekte der Zeremonie detailliert festlegen oder auch nur grob die wichtigsten Punkte ansprechen. Auf jeden Fall ist sie als eine enorme Entlastung der Verbliebenen zu sehen, weil sie im Vorfeld vorgeben kann, ob die Person eine Erd-, Feuer- oder auch eine Diamantenbestattung wünscht, ob eine Bestattungsfeier am Grabe oder vor der Kremierung oder vielleicht überhaupt nicht erwünscht ist. Bei der Planung dieser Zeremonie zu seinen Lebzeiten kann man sich ohne Zeitdruck über die Begleitmusik, die Blumen, die Liste der Gäste und sogar über die Gestaltung des Grabmales Gedanken machen und alles in Ruhe planen.

Den Angehörigen fällt es oft schwer, eine Beerdigung zu organisieren, weil sie meistens nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Im Sterbefall herrscht meistens Zeitdruck und organisatorische Hektik vermischt mit der seelischen Belastung durch den Verlust und durch die anstehenden Kosten, wodurch die Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen berücksichtigt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann all dem Abhilfe schaffen.

Zu beachten ist der Aufbewahrungsort für die eigenhändig verfasste Bestattungsverfügung. Sie darf nicht zusammen mit dem Testament aufbewahrt werden, weil die Testamentseröffnung im Allgemeinen frühestens drei Wochen nach dem Eintreten des Todesfalls erfolgt und zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung die Bestattung gewöhnlich bereits erfolgt ist. Das Dokument kann an einem sicheren und für Angehörige bekannten Ort zu Hause zusammen mit anderen wichtigen Unterlagen aufbewahrt werden oder bei einer vertrauenswürdigen Person, am zuständigen Pfarramt, bei der Friedhofsverwaltung oder beim gewünschten Bestatter hinterlegt werden. Wichtig ist, dass die nächsten Angehörigen in Kenntnis darüber sind, dass solche Bestattungsverfügung existiert und an einem bestimmten Ort hinterlegt ist.

Vorteile der Bestattungsverfügung

Die Vorteile einer zu Lebzeiten verfassten Bestattungsverfügung sprechen in vielerlei Hinsicht dafür, dass es sich lohnt, mit dem Thema des Todes und mit den Aspekten der eigenen Abschiedsgestaltung rechtzeitig zu beschäftigen:
– die Bestattungszeremonie wird nach dem Willen des Verstorbenen durchgeführt und nicht dem Zufall oder Vermutungen überlassen
– die Angehörigen werden im Sterbefall enorm entlastet und es wird eventuellen Streitigkeiten vorgebeugt
– das Thema des eigenen Todes wird bewusst und aktiv angegangen
– der Verfasser selbst und die nächsten Angehörigen werden mental auf den Abschied und die Trauer vorbereitet

Bitte beachten Sie, dass die hier angeführten kurzen Informationen zum Thema Bestattungsvorsorge lediglich als Anhaltspunkte dienen sollen und keine Rechtsberatung darstellen. Es ist auch sehr sinnvoll das Thema der Bestattungskosten im Vorfeld zu klären und neben der inhaltlichen Vorsorge durch eine Bestattungsverfügung auch durch eine Sterbegeldversicherung finanziell vorausschauend handeln. Lesen Sie dazu mehr in unserem Blogbeitrag über die „Bestattungskosten“.

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