Bestattungskosten

Im Sterbefall darf der finanzielle Aspekt nicht außer Acht gelassen werden. Eine rechtzeitige Planung entlastet die Hinterbliebenen und spart Geld.

Im plötzlich auftretenden Todesfall sind die meisten überrascht, welche Kosten Bestatter, Grabstein und Friedhofsgebühren mit sich bringen. Informieren Sie sich hier, mit welchen Ausgaben man rechnen kann und wie ein Sterbefall finanziell abzusichern ist.

Im Sterbefall scheint die Zeit still zu stehen und die Hinterbliebenen müssen meistens in erster Linie mit ihren Emotionen und ihrer Trauer zurechtkommen. Die Bestattung und die Formalitäten müssen aber irgendwann erledigt werden und der Bestatter Ihres Vertrauens übernimmt diese Aufgaben für Sie.
Die Frage nach der Höhe der Bestattungskosten lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Zu verschieden sind die individuellen Wünsche und Vorstellungen. Allerdings können hier im Rahmen eines Überblicks die Zusammensetzung der Kosten und Preisspannen angeführt werden, welche Ihnen eine erste Einschätzung ermöglichen.

Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen?

Grundsätzlich setzen sich die Kosten für eine Bestattung zusammen aus:
• Bestatterleistungen

Zu den Bestatterleistungen gehören z.B.: die Überführung des Leichnams, der Sarg oder die Urne, Ankleiden und Einsargung, allgemeine Verwaltung und Erledigung der Formalitäten sowie Aufbahrung.

• Fremdleistungen

Zu den Fremdleistungen gehören z.B.: Ausstellung des Totenscheins und der Sterbeurkunde, Krematorium (im Falle einer Urnenbestattung), Traueranzeige, Grabkranz und Blumenschmuck für die Trauerfeier, Trauerredner, Orgelmusik, Gastronomie für Trauergäste, Übersetzung der Urkunden (falls nötig) sowie Grabstein

• Friedhofsgebühren

In den Friedhofsgebühren sind Kosten für die Beisetzung, Grabnutzung und die Nutzung der Trauerhalle enthalten.

Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten und der Einfachheit halber erhalten die Hinterbliebenen oft nur eine Rechnung von ihrem Bestatter. In der Rechnung werden die Leistungen des Bestatters meistens als „Eigenleistung“ aufgeführt und der Bestatter tritt für Sie in Vorleistung für die oben genannten weiteren Kostenpositionen.
Jeder Bestatter kann eigene Preise veranschlagen, auch die regionalen Unterschiede, die Bestattungsart, die Ausführung des Sarges oder der Urne und natürlich die Zusatzleistungen sind zu berücksichtigen, daher variieren die Preise im Einzelfall. Im Internet kann man einen kostenlosen „Bestattungsrechner“ nutzen, um eine grobe Schätzung der Kosten zu erhalten.

Eine Beispielsrechnung

Hier wird eine Beispielsrechnung für eine relativ oft gewünschte Bestattung vorgestellt. Wobei man den Aufwand und den gewählten Rahmen als Standard, ohne besondere Wünsche und nicht als gehoben einstufen kann: Feuerbestattung mit Trauerfeier, Reihengrab, liegende Ausführung des Grabsteins.

Kosten für Bestatter und Gebühren 2.500 €
Diese Kosten enthalten unter anderem die Kosten für den Sarg (ein Verbrennungssarg ist im Durchschnitt 100 € günstiger), die Urne, die Überführung, die Versorgung, die Totenbekleidung, die Aufbahrung, die Musik, die Formalitäten, die Trauerhallennutzung, die Kosten für das Krematorium sowie sämtliche Gebühren.

Kosten für Friedhof 1.100 €
Diese Kosten enthalten die Grabgebühr, die Beisetzungsgebühr sowie die Gebühren für die Nutzung der Kühlzelle.

Kosten für Steinmetz 900 €
Diese Kosten enthalten unter anderem die Kosten für den Grabstein, die Inschrift, das Setzen des Grabsteins, den Transport sowie die Gebühren für die Grabmalgenehmigung beim Friedhof.

Zum Vergleich wären die Kosten einer Erdbestattung in gehobener Ausführung mit speziellen Wünschen auf einen Preis ab 8.000 € zu schätzen.

Sofern Sie die Bestattungskosten nicht aus dem Erbe begleichen, dürfen diese steuerlich als besondere Belastung abgesetzt werden. Dafür müssen Sie alle Quittungen, Belege und Rechnungen aufbewahren.
In der Regel ist der Partner oder die nächsten Hinterbliebenen für die Begleichung der Kosten zuständig. Manchmal verfügen die Angehörigen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel. In dem Fall, da die Angehörigen per Gesetzt zur Bezahlung der Beerdigung verpflichtet sich, werden die Angehörigen in Anlehnung an den Verwandtschaftsgrad solange zur Kostenübernahme herangezogen, bis sie jemand tragen kann. Die Reihenfolge ergibt sich aus dem BGB § 1968 und entspricht der Erbfolge.

Finanzielle Absicherung des Sterbefalls

Eine frühzeitige Planung der Bestattung und der Trauerfeier in Form einer Bestattungsverfügung oder eines Vorsorgevertrages entlastet die Angehörigen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung der Bestattung. Einen Vorsorgevertrag schließen Sie am besten direkt bei einem Bestatter Ihrer Wahl ab. In dem Fall wird ein Treuhandkonto eröffnet und Sie bleiben der Kontoinhaber, somit sind Sie z.B. vor einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt.
Für viele Menschen ist auch eine Sterbegeldversicherung eine gute Wahl, um im Ernstfall gut vorgesorgt zu haben. In diesen Fällen können Sie sicher sein, dass das Finanzielle bereits vor Ihrem Tod geregelt ist.
Es bleibt Ihnen überlassen für welche Lösung Sie sich entscheiden, aber es ist auf jeden Fall ratsam eine Vorsorge zu treffen.

Wir hoffen, dass Sie hier einen Überblick über das Thema der Bestattungskosten gewinnen konnten.
Sie können uns gerne im Falle weiterer Fragen ansprechen, weil wir unseren Kunden auch frühzeitig mit Vorsorge und Beratung zur Seite stehen. Sie erreichen uns telefonisch Tag und Nacht unter der Nummer: Tel. 06652 / 28 78

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